Bitte wählen Sie den gewünschten Kurs und füllen Sie die darunter stehenden Felder aus.
Teilnahmebedingungen für Hebammenkurse
Die Anmeldung zum Kurs ist bindend.
Sie haben die Möglichkeit, 2 Wochen vor dem Kurs schriftlich zu kündigen. Wird diese Frist versäumt, werden Ihnen die Kosten des Kurses privat in Rechnung gestellt, bzw. bereits entrichtete
Kosten nicht zurück erstattet.
Kursgebühren als Kassenleistung für gesetzlich Versicherte werden direkt mit der Krankenkasse nach dem jeweils gültigen Vertrag nach § 134a SGB V abgerechnet. Bei der Rechnungserstellung
werden Ihre persönliche Daten weiter an die Krankenkasse gegeben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Fehlstunden (auch im Falle einer Erkrankung) nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden dürfen und den Hebammen nicht durch die Krankenkassen
erstattet werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Kosten Ihnen nach Ablauf des Kurses in Rechnung gestellt werden müssen. Die Kosten richten sich stets nach der aktuellen HebGebO
NRW.
Privat Versicherte erhalten eine Rechnung, die sie selbst bei der Krankenkasse zur Erstattung vorlegen müssen.
Die Partnergebühren sind in der Regel keine Kassenleistungen und müssen privat bezahlt werden. Erfragen Sie bitte die Erstattung bei Ihrer Krankenkasse.
Aus wichtigen Grund behält sich die Kursleiterin vor, Kurstermine abzusagen (z.B. Geburt, Erkrankung der Kursleiterin). In diesem Fall bemühen wir uns den Termin zeitnah zu wiederholen oder
der Kurs wird durch eine Praxiskollegin vertreten.